Kündigungsfrist Schweiz

Berechnen Sie, wann Ihr Arbeitsverhältnis in der Schweiz endet – nach den gesetzlichen Fristen des Obligationenrechts (Art. 335b und 335c OR).

Gesetzliche Kündigungsfristen in der Schweiz

In der Schweiz gelten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber dieselben Fristen (Art. 335a OR). Gekündigt wird jeweils auf das Ende eines Monats.

ZeitpunktKündigungsfrist
Probezeit7 Tage, auf jeden Tag
1. Dienstjahr1 Monat auf Monatsende
2. bis 9. Dienstjahr2 Monate auf Monatsende
ab dem 10. Dienstjahr3 Monate auf Monatsende

Durch schriftliche Vereinbarung, Normal- oder Gesamtarbeitsvertrag können die Fristen geändert werden; unter einen Monat dürfen sie nur per GAV und nur im ersten Dienstjahr sinken.

Probezeit (Art. 335b OR)

Der erste Monat gilt automatisch als Probezeit. Sie kann schriftlich auf höchstens drei Monate verlängert oder ganz wegbedungen werden. In der Probezeit beträgt die Frist sieben Tage.

Wichtig: Empfang und Sperrfristen

Die Kündigung muss vor Beginn der Frist beim Empfänger eintreffen – bei einem Brief also spätestens am letzten Arbeitstag des Monats. Bei eingeschriebener Post gilt sie als empfangen, wenn sie abgeholt wird, spätestens am letzten Tag der Abholfrist.

Kündigt der Arbeitgeber während Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Militärdienst, ist die Kündigung unter Umständen nichtig oder die Frist wird unterbrochen (Sperrfristen, Art. 336c OR). Dieser Rechner berücksichtigt Sperrfristen nicht.

Beispiel

Ein Arbeitnehmer ist seit drei Jahren angestellt und kündigt am 10. März. Die Frist beträgt zwei Monate auf Monatsende: Das Arbeitsverhältnis endet am 31. Mai.

Weitere Rechner: Kündigungsfrist Deutschland · Kündigungsfrist Österreich.

Hinweis: Der Rechner bildet die gesetzlichen Regeln des Schweizer Obligationenrechts ab. Vertragliche Regelungen gehen vor. Keine Rechtsberatung. Stand: 2026.