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Resturlaub: Wann verfällt er – und wann nicht?

Viele glauben, nicht genommener Urlaub verfällt automatisch am Jahresende oder am 31. März. Seit mehreren Urteilen gilt das nur noch unter strengen Voraussetzungen.

Aktualisiert: 11.10.2026 · Lesezeit ca. 4 Minuten

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Die gesetzliche Regel

Urlaub muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden (§ 7 Abs. 3 BUrlG). Eine Übertragung ins Folgejahr ist nur aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen erlaubt – dann muss der Urlaub bis zum 31. März genommen werden. Viele Arbeits- und Tarifverträge sehen längere Fristen vor.

Verfall nur nach Hinweis des Arbeitgebers

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Urlaub verfällt nur, wenn der Arbeitgeber Sie rechtzeitig und konkret aufgefordert hat, Ihren Urlaub zu nehmen, und Sie klar auf den drohenden Verfall hingewiesen hat (BAG, 19.2.2019, 9 AZR 423/16). Fehlt dieser Hinweis, bleibt der Urlaub bestehen und wächst ins nächste Jahr weiter.

Auch die dreijährige Verjährung beginnt erst, wenn der Arbeitgeber seine Hinweispflicht erfüllt hat (BAG, 20.12.2022, 9 AZR 266/20).

Resturlaub bei Krankheit

Wer wegen langer Krankheit keinen Urlaub nehmen kann, verliert ihn nicht sofort. Der gesetzliche Urlaub verfällt in diesem Fall spätestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres, also am 31. März des übernächsten Jahres. Erkranken Sie während des Urlaubs und legen ein Attest vor, werden diese Tage nicht angerechnet (§ 9 BUrlG).

Resturlaub bei Kündigung

Bei einer Kündigung sollten Sie den Resturlaub möglichst bis zum letzten Arbeitstag nehmen. Ist das nicht mehr möglich, muss der Arbeitgeber ihn auszahlen (Urlaubsabgeltung, § 7 Abs. 4 BUrlG). Während des laufenden Arbeitsverhältnisses ist eine Auszahlung des gesetzlichen Mindesturlaubs dagegen nicht erlaubt.

Wie viele Tage Ihnen zustehen – auch anteilig bei einem Wechsel im Jahr – und wie hoch die Abgeltung ungefähr ist, berechnet der Urlaubsrechner.

Beispiel

Eine Arbeitnehmerin hat Ende 2025 noch acht Urlaubstage übrig. Ihr Arbeitgeber hat sie nie auf den Verfall hingewiesen. Die Tage verfallen deshalb nicht am 31. März 2026, sondern stehen ihr weiterhin zu.

Häufige Fragen

Verfällt Resturlaub am 31. März?

Nur, wenn ein Übertragungsgrund vorlag und der Arbeitgeber Sie rechtzeitig aufgefordert und auf den Verfall hingewiesen hat. Ohne diesen Hinweis bleibt der Urlaub bestehen.

Kann ich mir Resturlaub auszahlen lassen?

Nur wenn das Arbeitsverhältnis endet und der Urlaub nicht mehr genommen werden kann (§ 7 Abs. 4 BUrlG).

Was passiert mit Urlaub bei langer Krankheit?

Der gesetzliche Urlaub verfällt spätestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres.

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Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: 2026.